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Unterscheidung Erbberechtigung/Pflichtteilsberechtigung:

Erbschaft:

Erbe ist, wer auf Grund gesetzlicher oder gewillkürter Erbfolge (Testament, Erbvertrag) Rechtsnachfolger/in des Erblassers geworden ist. Der Erbe tritt allein oder zusammen mit anderen Erben (Miterbengemeinschaft) in die Rechte und Pflichten des Erblassers ein. Er ist sozusagen Vollrechtsnachfolger.

"gängige Rechtsprobleme":

Wie hoch ist mein Erbteil?

Wann muss ich die Erbschaft ausschlagen - Schulden des Erblassers -?

Was ist, wenn ich erst im Nachhinein von Überschuldung des Nachlasses erfahre?

Wie setze ich im Fall der Miterbengemeinschaft meine Ansprüche durch und wie komme ich zu meinem Anteil? (Auseinandersetzung der Erbschaft)

Pflichtteilsberechtigter ist , wer nicht Erbe (s.o.) ist. Der Pflichtteilsberechtigte ist auf Grund gewillkürter Erbfolge von der Erbschaft ausgeschlossen.

Dennoch geht er nicht leer aus. Der Plfichtteilsberechtigte wäre nach der gesetzlichen Erbfolge Mitglied der Erbengemeinschaft oder gar Alleinerbe. Durch die gewillkürte Erbfolge (ist sie denn rechtswirksam zustande gekommen - evtl. Anfechtung!) wird er jedoch zunächst "vor die Tür gesetzt". Er wird also nicht Rechtsnachfolger des Erblassers.

Ihm steht jedoch der sog. Pflichtteilsanspruch - ein Geldanspruch - gegen den Erben/die Erbengemeinschaft zu. Hierbei handelt es sich um einen zivilrechtlichen Zahlungsanspruch in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

"gängige Rechtsprobleme".

Wie hoch ist mein Pflichtteilsanspruch?

Wie kann ich diesen durchsetzen?

Was passiert, wenn die Erben das Erbe verprassen, bevor ich meinen Geldanspruch durchsetzen kann? - Sicherung des Nachlasses.

Die meinsten Streitigkeiten entstehen sowohl bei der Auseinandersetzung der Erbschaft als auch bei der Höhe des zu zahlenden Pflichtteils bei der Bewertung des Nachlasses.

Wer hier nicht aufpasst,dem können leicht einige tausend oder gar hundertausend Euro verloren gehen.

Sachkundige anwaltliche Hilfe zahlt sich hier allemal aus.

Gerne kann Ihr Problem zunächst unverbindlich rechtlich bewertet werden.

Telefon +49 (0) 7936 - 990642
Durchwahl +49 (0) 7936 - 990643
Telefax +49 (0) 7936 - 990645
e-mail.: armin.brauns@t-online.de

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