„Stromautobahnen“ längs durch Deutschland

– rechtliche Möglichkeiten

Die Bundesregierung hat den Bau von 2800 Kilometern Hochspannungsleitungen forciert, und zwar in einem beschleunigten Verfahren – per Gesetz.

Vorgesehen ist, die Planungen beim Bund zentral zu bündeln. Dadurch werden betroffenen Bürger die Klagemöglichkeiten eingeschränkt. Diese Stromautobahnen sollen nun in vier statt in derzeit rund zehn Jahren realisiert werden. Zu den einschlägigen Regelungen des Energieleitungsausbaugesetzes (EnLAG) in Verbindung mit dem beschleunigten Verfahrensregelungen der VwGO, dort insbesondere § 50 Abs.1 Nr.6 EnLAG liegen auch bereits Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vor.

Deshalb ist für die von derartigen Anlagen betroffenen Bürger und Gemeinden von maßgeblich wichtiger Bedeutung, sich zunächst über die auf dem Spiel stehende Rechtsposition zu informieren und gegebenenfalls die jeweilig zustehenden Möglichkeiten auszuschöpfen, um nicht massive Eigentumsbeeinträchtigungen und Nachteile hinnehmen zu müssen.

Wer will schon noch ein Grundstück erwerben, über das eine Stromautobahn führt oder in dessen Nähe eine derartige Anlage zu finden ist? Und kaum einer wird in der Nähe einer Stromautobahn Urlaub machen wollen, geschweige denn, dort bauen oder sich niederlassen.

Durch die Stromautobahnen sind Eingriffe in Belange der Bürger und Gemeinden vorgesehen, die für die Zukunft auf Jahrzehnte und länger Auswirkungen zeitigen und die erheblichste Ausmaße annehmen werden.

Für alle Betroffenen ist mit Beeinträchtigungen zu rechnen, die sich äußern in einer massiven Erhöhung des Elektrosmogs, der Lärmbelästigung durch das auftretende Knistern der Leitungen und ein erhöhtes und nicht abschätzbares Gesundheitsrisiko durch Ausfall von Schadstoffen in Windrichtung der Stromautobahnen.

Ich habe bereits seit Jahren auf dem Gebiet des Immissionsschutzrechts, insbesondere auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien, wie Windkraftanlagen, Biogasanlagen und Photovoltaikanlagen betroffenen Bürgern und Gemeinden geholfen, ihr individuelles Recht vor Gerichten bis zu obersten Instanzen durchzusetzen.