2017 – Stadt Merkendorf (Lkr. Ansbach): Berufung erfolgreich, Bescheid aufgehoben

Das Landratsamt Ansbach (Bayern) hat im August 2014 einen Windpark mit insgesamt vier Windkraftanlagen genehmigt.
Eine Stadtgemeinde, auf deren Gebiet eine der Windkraftanlagen erstellt werden sollte, hat hiergegen, vertreten durch die Anwaltskanzlei Armin Brauns, Klage erhoben. Die Klage wurde vor dem Verwaltungsgericht Ansbach abgewiesen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat aber dem gestellten Antrag auf Zulassung der Berufung stattgegeben
Der 22. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hat nach mündlicher Verhandlung nunmehr sowohl die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Ansbach als auch den Genehmigungsbescheid des Landratsamtes hinsichtlich dieser Anlage aufgehoben.
Maßgeblich waren unter anderem die Fragen der Anwendbarkeit des so genannten Helgoländer Papiers 2 (Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten) bereits im Jahr 2014, Fragen der Raumnutzung durch Rotmilane sowie fehlerhafte Methodik der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung.