Anwaltskanzlei für

Öffentliches Baurecht · Öffentliches Planungsrecht · Immisionsschutzrecht

Windkraft

Kommunalrecht Rechtsanwalt Brauns

Kommunalrecht

Anwalt für Privates Baurecht

Privates Baurecht

Anwalt für Öffentliches Baurecht

Öffentliches Planungsrecht

Rechtsberatung Biogasanlagen

Biogasanlagen

Anwalt für Naturschutz

Naturschutz

Aktuelle Urteile, Beschlüsse

Aktuelles

Ihr Anwalt für

Vertretung vor dem Europäischen Gerichtshof und  dem Bundesverfassungsgericht.

Seit mehr als 20 Jahren berate, vertrete und unterstütze ich betroffene Bürger, Bürgerinitiativen, Städte und Gemeinden sowie Naturschutzverbände außergerichtlich und gerichtlich bei der Verhinderung von Windkraftanlagen.

Die Vertretung und Beratung erfolgt im gesamten Bundesgebiet.

Es gilt zu verhindern, dass betroffene Anwohner, Kommunen, unsere Natur und Landschaft nachhaltigen und unwiederbringlichen Schaden erleiden. Hierfür setze ich mich mit meiner langjährigen Erfahrung ein.
Naturschutzvereine und Naturschutzverbände unterstütze ich in Rechtsfragen rund um den Naturschutz, Artenschutz Landschaftsschutz.

Spezialisiert habe ich mich ferner auf dem Gebiet des öffentlichen Baurechts und des öffentlichen Planungsrechts. Hierzu gehören insbesondere Themen wie baurechtliche und immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren, Begleitung und Prüfung von Bauleitplanverfahren, Raumordnungsverfahren und Regionalplanverfahren.
Sollte ich Ihr Interesse geweckt haben, informieren Sie sich bitte auf dieser Seite weiter.

Armin Brauns Rechtsanwalt

Armin Brauns

Telefonsprechzeiten und Termine
nach Vereinbarung:

Tel. 08196 9986-153

Die Rechtsanwaltskanzlei Armin Brauns

Die Kanzlei wurde von mir im Jahr 1985 gegründet. Von Anfang an liegt der Schwerpunkt der Kanzlei im Bereich des Verwaltungsrechts.
Eine Spezialisierung gegen den Bau und Betrieb von Windkraftanlagen erfolgte ab dem Jahr 1999.

Seit dieser Zeit berate und vertrete ich von Windkraft betroffene Bürger, Bürgerinitiativen, Städte und Gemeinden sowie Naturschutzverbände gerichtlich und außergerichtlich.

Hierbei ist es mir stets ein besonderes persönliches Anliegen, das Wohl betroffener Anwohner zu schützen, die Interessen der Kommunen zu wahren und auch den Erhalt der Natur und Landschaft einschließlich der betroffenen Tier- und Pflanzenarten auch für nachkommende Generationen zu sichern.

Leider ist zunehmend festzustellen, dass die gesetzlich geschützten Belange der Anwohner, Kommunen und Naturschutzverbände in Planungs- und Genehmigungsverfahren nicht mehr mit der gebotenen Sorgfalt geprüft und berücksichtigt werden, sondern dem vermeintlichen „Privilegierungstatbestand“ der Windkraftanlagen weichen müssen mit den bekannten fatalen Folgen.

Um dies zu verhindern, wähle ich für meine Mandantschaft nach sorgfältiger rechtlicher Beurteilung die bestmögliche Vorgehensweise zur Erreichung des angestrebten Zieles. Das Spektrum reicht von Gesprächen und Verhandlungen über die Fertigung rechtsgutachterlicher Stellungnahmen bis hin zur gerichtlichen Klärung.

Ich begleite Städte und Gemeinden in Bauleitplanverfahren, Regional- und Raumordnungsverfahren, speziellen Fragen des Kommunalrechts. Für Bürger, Bürgerinitiativen und Naturschutzverbände bzw. Interessenverbände prüfe ich diese Verfahren.
Zusätzlich vertrete ich Sie in Verfahren des privaten Baurechts.

Ferner berate und vertrete ich die rechtlichen Interessen in baurechtlichen und immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren. Dies gilt insbesondere auch im Bereich landwirtschaftlicher Gebäude.

Vertretungen vor dem Europäischen Gerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht werden von mir ebenfalls wahrgenommen, sofern die formalen Voraussetzungen des Falles und die Eignung des Vorgangs vorliegen.