Öffentliches Bau- & Planungsrecht
für Städte und Gemeinden
Eine der wichtigsten Aufgaben der Städte und Gemeinden stellt das Planungsrecht dar.
Städte und Gemeinden besitzen das Privileg der Bauleitplanung (Flächennutzungsplanung und Bebauungsplanung). Um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten, sind Bauleitpläne zu schaffen und nach gewissem Zeitablauf zu aktualisieren. Diese Bauleitplanung darf den übergeordneten Planungen nicht widersprechen und muss den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Es gilt hier insbesondere auch die Formalien zu beachten, die das Baugesetzbuch und weitere gesetzliche Regelungen vorgeben.
In Zusammenarbeit mit den beauftragten Planungsbüros begleite ich Kommunen und Planer auf diesem teils schwierigen Weg bis hin zum Inkrafttreten der Planung.
Im Rahmen übergeordneter Planungsverfahren werden die Kommunen entweder als Standortgemeinde oder aber als betroffene Nachbargemeinde (Trägerin öffentlicher Belange) angehört. Die Kommunen haben hier Gelegenheit, eigene Vorstellungen oder entgegenstehende Belange vorzubringen und somit gestaltend auf die Planung einzuwirken.
Hier prüfe ich die Planung und vertrete die Interessen der Städte und Gemeinden gegenüber den Planungsträgern und vor Gericht.
Öffentliches Bau- & Planungsrecht
– Privatpersonen
Bauherren finden sich oft im Konfliktfeld zwischen eigenen Vorstellungen des Bauvorhabens und der möglichen rechtlichen Umsetzung wieder.
Eine Vielzahl gesetzlicher Vorgaben müssen erfüllt werden, um eine Baugenehmigung oder eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung zu erhalten.
Hier berate und vertrete ich Bauherren auf dem Weg des Genehmigungsverfahrens.
Gleiches gilt, wenn die Zulassungsbehörde eine Genehmigung versagt und diese gerichtlich erstritten werden muss.