Naturschutz
Die Wald- und Kulturlandschaften, die Gewässer, die Freiräume in besiedelten und siedlungsnahen Bereichen und die landwirtschaftlich genutzten Flächen erfüllen wichtige, vielfältige Funktionen. Sie dienen der Daseinsvorsorge und sichern die biologische Vielfalt. Es gilt, diese Funktionen vor vermeidbaren Beeinträchtigungen, Belastungen und vor Zerstörung zu bewahren.
Dies gilt zum einen für die nicht vertretbare Nutzung des Waldes und schützenswerter Kulturlandschaft durch Windkraftanlagen, aber auch vor vermeidbarem Bau von Straßen- und Schienenwegen und ebenso für nicht zu gerechtfertigten Eingriffe in die Natur durch Begradigung und Ausbau von Flüssen und Bächen.
Hier gilt es die Maßgaben des Bundesnaturschutzgesetzes, aber auch der landesrechtlichen Vorschriften zu beachten. Im Vordergrund stehen die Erhaltung der Biodiversität, der Erholungswert und die landschaftsästhetische Funktion dieser Räume.
Ebenso gilt es sowohl ausgewiesene Wasserschutzgebiete als auch „faktische“ Wasserschutzgebiete in ihrem Bestand und ihrer Funktion zu schützen. Bauliche Eingriffe in das bestehende und funktionierende System können fatale nicht wiedergutzumachende Folgen sowohl für die Trinkwasserversorgung als auch für den Wasserhaushalt als solchen hervorrufen. Hier gilt es durch fachliche und gutachterliche Prüfung festzustellen, inwieweit die Eingriffsmaßnahmen tatsächlich Relevanz besitzen. Die betreiberseits beigebrachten Gutachten müssen oftmals als unzureichend oder sogar fehlerhaft festgestellt werden.