2012/13 – Rennertshofen/Burgmannshofen: Zivilklage zweier Betroffener Bürger wegen Impulshaltigkeit der WKA bis zum BGH erfolgreich

Zwei Familien aus dem Teilort Burgmannshofen der Gemeinde Marxheim an der Donau sahen sich durch eine ca. 680 m bzw. 700 m von den Wohnhäusern entfernt stehende Windkraftanlage des Typs Enercon E-82 massiv belastet und belästigt. Insbesondere klagten sie über die Impulshaltigkeit der Anlage, die nahezu in jedem Zimmer der jeweiligen Wohnhäuser wahrzunehmen war. Zeitweise war an Schlaf nicht zu denken.
Die beauftragte Anwaltskanzlei Armin Brauns bewirkte beim zuständigen Landgericht die Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen. Dieser kam zu dem Ergebnis, dass die Anlage impulshaltig ist und dementsprechend die auch im Genehmigungsbescheid vorgegebenen höchstzulässigen Nachtimmissionsrichtwerte nicht einzuhalten vermag. Das Landgericht urteilte zu Gunsten der Mandanten. Die von dem Betreiber der Anlage und der als Streithelferin beigezogenen Herstellerfirma bewirkte Berufung zum Oberlandesgericht und Revision zum Bundesgerichtshof blieb ohne Erfolg.