2012 – Tübingen: Windpark auf dem Rammert komplett durch BI und Kanzlei Brauns verhindert

Die Stadt Tübingen liegt am Fuße eines Bergrückens namens „Rammert“. Nach dem Willen der Stadt sollten auf diesem Bergrücken mindestens drei Windkraftanlagen entstehen.
Besorgte Bürger und Anlieger beauftragten die Anwaltskanzlei Armin Brauns mit der Vertretung. Mit Hilfe der Bürger konnte in einer rechtsgutachterlichen Stellungnahme nachgewiesen werden, dass der Bereich der vorgesehenen Vorrangfläche intensiv durch windkraftrelevante artengeschützte Vogelarten (insbesondere Rotmilane) genutzt wird.
Hinzu kam, dass sich der Standort nicht als windhöffig erwiesen hat.
Die Windkraftanlagen konnten deshalb wirksam verhindert werden.