2017 – Heidenheim: Investoren nehmen von 2 Windparks Abstand

Im Jahr 2015 beantragte ein Stromkonzern aus Baden-Württemberg die Genehmigung für den Bau und Betrieb von insgesamt 21 Windkraftanlagen im Bereich des Landkreises Heidenheim (Baden-Württemberg) als Windpark Teichhau I und Teichhau II.
Im Auftrag einer Bürgeinitiative erstellte die Anwaltskanzlei Armin Brauns ein alle Themenbereiche umfassendes Rechtsgutachten mit dem Ergebnis, dass beiden Windparks Belange des Naturschutzes, des Landschaftsschutzes, des Denkmalschutzes und auch Belange betroffener Anwohner entgegenstehen. Die Bürgerinitiative hat im Verlauf des Genehmigungsverfahrens hervorragende Zuarbeit geleistet.
Das Landratsamt Heidenheim teilte am 9.6.2017 mit, dass 12 der Windkraftanlagen durch Verwaltungsbescheid des Landratsamtes abgelehnt wurden. Für die restlichen Anlagen hatten die Investoren bereits zuvor die Anträge zurückgenommen.