2013 – Stadt Lauf: Versagung des gemeindlichen Einvernehmens vom BVerwG bestätigt
Zu der Stadt Lauf im bayerischen Mittelfranken gehört der historische Ortsteil Neunhof. Hierbei handelt es sich um eine im Mittelalter entstandene Siedlung. Von besonderer Bedeutung ist, dass inmitten des Ortes ein Schloss als Herrschaftssitz vorhanden, der Ort in seiner ursprünglichen fränkischen mittelalterlichen Form erhalten ist und aus Sicht des Denkmalschutzes als hoch schützenswert gilt.
Nachdem ein immissionsrechtlicher Genehmigungsantrag auf einer Anhöhe in direkter Sichtbeziehung zu der denkmalgeschützten Schlossanlage mit Ortschaft gestellt wurde, hat die Stadt Lauf, die das gemeindliche Einvernehmen versagt hatte, die Anwaltskanzlei Armin Brauns mit der Vertretung beauftragt.
Der Verwaltungsprozess, der sich über 3 Instanzen hinzog, konnte letztlich zu Gunsten der Stadt entschieden werden. Die Anlage wurde verhindert.