2017 – Landkreis Osterholz: einstweiliges Verfahren erfolgreich, aufschiebende Wirkung wiederhergestellt, Vertretung Naturschutzverband

Der Landkreis Osterholz hat mit drei getrennten Genehmigungsbescheiden drei Windparks im Bereich Schwanewede genehmigt.
Hiergegen wurde durch die Anwaltskanzlei Armin Brauns im Auftrag eines Naturschutzverbandes Widerspruch erhoben und gleichzeitig gegen den angeordneten Sofortvollzug das einstweilige Verfahren durchgeführt. Mit Beschluss des Verwaltungsgerichts Stade vom 21.12.2017 ist das Gericht dem Antrag des Naturschutzverbandes gefolgt und hat die aufschiebende Wirkung wiederhergestellt. Zur Begründung wird unter anderem aufgeführt, dass die erforderliche Umweltverträglichkeitsprüfung fehlt. Daneben werden noch weitere Verfahrensfehler durch das Gericht angeführt.
Diese Entscheidung betrifft einen der drei Windparks. Hinsichtlich der beiden anderen Windparks wurde seitens der Investoren nach entsprechenden Widersprüchen des Umweltverbandes und den ebenfalls von der Anwaltskanzlei Armin Brauns vertretenen privaten Widerspruchsführern und Antragstellern im einstweiligen Verfahren auf die Ausnutzung der ausgesprochenen Genehmigungen verzichtet.