2022 – Landkreis Tirschenreuth, Bay VGH lehnt Berufung Zulassung ab

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat einen Antrag auf Zulassung der Berufung eines Windkraftbetreibers abgelehnt. Die von der Anwaltskanzlei Armin Brauns vertretene Marktgemeinde hat gegen einen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbescheid geklagt und in erster Instanz vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht Regensburg Recht bekommen. Das Gericht erster Instanz hat die vom zuständigen Landratsamt erteilte Genehmigung aufgehoben mit der Begründung, die Vorgaben zur Prüfung naturschutzrechtlicher Belange des Bayerischen Windenergieerlasses seien nicht eingehalten worden. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat dieses Urteil nunmehr gestützt und auf die strikte Einhaltung der Prüfungsmethoden im naturschutzrechtlichen Verfahren hingewiesen.

2020 – Rudolstadt, VG Gera stellt aufschiebende Wirkung des Widerspruchs her

Das VG Gera hat auf Antrag eines von der Anwaltskanzlei Armin Brauns vertretenen Landesverbandes eines großen Naturschutzverbandes erreicht, dass die aufschiebende Wirkung des zuvor erhobenen Widerspruchs gegen eine Windkraftanlage im Bereich der Stadt Rudolstadt hergestellt wird, nachdem erhebliche naturschutzrechtliche Belange dem Vorhaben entgegenstehen.

2020 – Bebauungsplan Nachbargemeinde – Konzentrationsfläche für Windenergie – vom OVG NRW für unwirksam erklärt

Die von der Anwaltskanzlei Armin Brauns vertretene Stadt im Landkreis Düren hat in einem Normenkontrollverfahren vor dem OVG NRW am 30.1.2020 erreicht, dass der Bebauungsplan der Nachbargemeinde (Ausweisung von Konzentrationsflächen zur Nutzung der Windenergie) für unwirksam erklärt wurde. Das OVG NRW hat hierzu ausgeführt, dass sowohl formelle Fehler als auch Abwägungsfehler bezüglich der städtebaulichen Belange der von uns vertretenen Stadt zur Unwirksamkeit der Bebauungsplanung geführt haben.

2019 – Hollstadt-LK Rhön-Grabfeld: BayVGH stoppt Anlagenbau in zwei Beschwerdeverfahren

Das LRA Rhön-Grabfeld hatte nach langwierigen Verfahren die beiden Windparks Wülfershausen und Wargolshausen mit insgesamt 13 Windkraftanlagen genehmigt.
Ein von der Anwaltskanzlei Armin Brauns vertretener Natur- und Umweltverband hat hiergegen jeweilige Klagen erhoben, über die noch nicht entschieden wurde. In den durchgeführten einstweiligen Verfahren waren vom VG Würzburg jeweils die beantragte Herstellung der aufschiebenden Wirkung der Klagen versagt worden.

Der Bayerische Verwaltungsgerichthof hat nun in beiden Verfahren dem Natur- Umweltschutzverband Recht gegeben, die Entscheidungen des VG Würzburg aufgehoben und die aufschiebende Wirkung jeweils hergestellt. Damit ist der Bau bis zu den Entscheidungen des VG Würzburg im Hauptverfahren einzustellen.
Die bislang durchgeführten Arbeiten durch die Investorin erfolgten auf eigene Gefahr.

2018-Pfettrach, LK Landshut: VG Regensburg stoppt im Eilverfahren Bau von Windkraftanlage

Das Landratsamt Landshut erteilte im Jahr 2014 einer Windpark-Gesellschaft die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von zwei Windenergieanlagen bei Pfettrach im Landkreis Landshut.

Der jetzige Investor beantragte im Wege einer „unwesentlichen Änderung“ nach § 15 BImSchG die Zustimmung des Landratsamtes zum Bau einer Windkraftanlage mit zwar der gleichen Gesamthöhe aber mit einem Rotordurchmesser von 140 m statt 100 m und einer weitaus höheren Leistung. Insgesamt soll ein komplett anderer Anlagentyp gebaut werden.

Das Landratsamt Landshut hat dies im Wege des § 15 BImSchG erlaubt. Hiergegen wendet sich ein anerkannter Naturschutzverband, vertreten durch die Anwaltskanzlei Armin Brauns. Der Baukran wurde bereits errichtet und die Anlagenteile angeliefert. Aufgrund eines Antrags der Kanzlei auf Herstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage verbunden mit einem Hängebeschluss/einer Zwischenverfügung hat das Verwaltungsgericht Regensburg am 6.11.2018 die Fortführung der Arbeiten an der Windkraftanlage untersagt.

2018 – Bad Sobernheim/Pferdsfeld (Rheinland-Pfalz) VG Koblenz stoppt Bau von WKAen

Die Kreisverwaltung des Landkreises Bad Kreuznach erteilte am 24.4.2017 einer Windparkgesellschaft die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von sieben Windenergieanlagen im Bereich der Ortsteile Pferdsfeld und Eckweiler auf dem Gebiet der Stadt Bad Sobernheim.

Unter tatkräftiger Mitwirkung eines anerkannten Naturschutzverbandes konnte durch die Anwaltskanzlei Armin Brauns die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs durch das Verwaltungsgericht Koblenz bewirkt werden, sodass derzeit keine Baumaßnahmen zulässig sind.

2018 – Zweibrücken (Rheinland-Pfalz) Stadtrat streicht Windkraftvorranggebiet

Die Stadt Zweibrücken (direkt an der Grenze zum Saarland) beabsichtigte mittels Sachlichem Teilflächennutzungsplan Windenergie zwei Konzentrationsflächen auszuweisen. Eine der beiden Flächen liegt in einem Waldgebiet mit besonders schützenswerter Flora und Fauna. Durch bewundernswerten Einsatz der örtlichen Bürgeinitiative und eines Naturschutzverbandes sowie der rechtlichen Beratung und Vertretung durch die Anwaltskanzlei Armin Brauns konnte der Stadtrat überzeugt werden, dieses in höchstem Maße schützenswerte Areal vor Windkraftnutzung zu verschonen.

2018 – Kreis Donau-Ries Investor stellt Pläne für Windpark ein

Seit 2013 bestanden verschiedene Planungen zum Bau von Windkraftanlagen im Bereich der Stadt Rain am Lech.
Bereits zu diesem Zeitpunkt bildete sich eine rührige Bürgeinitiative gegen die Planung und den Bau von Windkraftanlagen in diesem Bereich, unterstützt durch die Kanzlei Armin Brauns. Im Zusammenwirken konnte erreicht werden, dass im Bereich des Rainer Stadtteils Wallerdorf nunmehr keine Windräder gebaut werden. Der bisherige Investor hat Ende 2017 seine gestellten immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsanträge zurückgezogen.

2017 – Landkreis Osterholz: einstweiliges Verfahren erfolgreich, aufschiebende Wirkung wiederhergestellt, Vertretung Naturschutzverband

Der Landkreis Osterholz hat mit drei getrennten Genehmigungsbescheiden drei Windparks im Bereich Schwanewede genehmigt.
Hiergegen wurde durch die Anwaltskanzlei Armin Brauns im Auftrag eines Naturschutzverbandes Widerspruch erhoben und gleichzeitig gegen den angeordneten Sofortvollzug das einstweilige Verfahren durchgeführt. Mit Beschluss des Verwaltungsgerichts Stade vom 21.12.2017 ist das Gericht dem Antrag des Naturschutzverbandes gefolgt und hat die aufschiebende Wirkung wiederhergestellt. Zur Begründung wird unter anderem aufgeführt, dass die erforderliche Umweltverträglichkeitsprüfung fehlt. Daneben werden noch weitere Verfahrensfehler durch das Gericht angeführt.
Diese Entscheidung betrifft einen der drei Windparks. Hinsichtlich der beiden anderen Windparks wurde seitens der Investoren nach entsprechenden Widersprüchen des Umweltverbandes und den ebenfalls von der Anwaltskanzlei Armin Brauns vertretenen privaten Widerspruchsführern und Antragstellern im einstweiligen Verfahren auf die Ausnutzung der ausgesprochenen Genehmigungen verzichtet.

2017 – Kreis Viersen: einstweiliges Verfahren erfolgreich, aufschiebende Wirkung wieder hergestellt

Der Kreis Viersen (Nordrhein-Westfalen) hat mit Bescheid vom 30.12.2016 die Errichtung und den Betrieb von vier Windkraftanlagen genehmigt.
Verschiedene betroffene Bürger haben hiergegen, vertreten durch die Anwaltskanzlei Armin Brauns, Klage erhoben. Gegen den gleichzeitig vom Kreis angeordneten Sofortvollzug wurde parallel zur Klage in mehreren einstweiligen Verfahren beantragt, die aufschiebende Wirkung der Klagen wieder herzustellen.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat mit Beschlüssen vom 20.12.2017 die aufschiebende Wirkung wieder hergestellt.
Die privaten Kläger konnten sich insbesondere auf § 4 Abs. 1 S. 2 Umweltrechtsbehelfsgesetz berufen.
Das Verwaltungsgericht war der Ansicht, dass die der Genehmigung zugrunde liegende allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht verfahrensfehlerhaft durchgeführt worden war.

2017 – Stadt Merkendorf (Lkr. Ansbach): Berufung erfolgreich, Bescheid aufgehoben

Das Landratsamt Ansbach (Bayern) hat im August 2014 einen Windpark mit insgesamt vier Windkraftanlagen genehmigt.
Eine Stadtgemeinde, auf deren Gebiet eine der Windkraftanlagen erstellt werden sollte, hat hiergegen, vertreten durch die Anwaltskanzlei Armin Brauns, Klage erhoben. Die Klage wurde vor dem Verwaltungsgericht Ansbach abgewiesen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat aber dem gestellten Antrag auf Zulassung der Berufung stattgegeben
Der 22. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hat nach mündlicher Verhandlung nunmehr sowohl die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Ansbach als auch den Genehmigungsbescheid des Landratsamtes hinsichtlich dieser Anlage aufgehoben.
Maßgeblich waren unter anderem die Fragen der Anwendbarkeit des so genannten Helgoländer Papiers 2 (Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten) bereits im Jahr 2014, Fragen der Raumnutzung durch Rotmilane sowie fehlerhafte Methodik der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung.

2017 – Bachhaupten: Investor nimmt Antrag zurück

Im Kreis Sigmaringen (Baden-Württemberg) planten Investoren die Errichtung und den Betrieb von vier Windkraftanlagen des Typs Nordex 131 mit einer Gesamthöhe von ca. 200 m je Anlage und einer Nennleistung von 3,0 MW (Windpark Bachhaupten).
Für die ortsansässige Bürgeinitiative fertigte die Anwaltskanzlei Armin Brauns im Juli 2015 eine rechtsgutachterliche fachliche Stellungnahme zum Landratsamt. Neben den privaten Belangen betroffener Bürger wurde insbesondere die Verletzung naturschutzrechtlicher und artenschutzrechtlicher Belange gerügt.
Das zuständige Landratsamt hat daraufhin erneute vertiefende Prüfungen angeordnet.
Im Mai 2017 teilte das Landratsamt mit, dass die Investoren nunmehr den Antrag zurückgezogen haben. Der Fall wurde somit erfolgreich abgeschlossen.

2017 – Abtsgemünd: Investor nimmt Abstand von Windkraftplanung

Im Bereich der Gemeinde Abtsgmünd (Ostalbkreises-Baden-Württemberg) beabsichtigte eine Investorin den Bau und den Betrieb eines Windparks.
Ein vom Windpark betroffenes und naturverbundenes Ehepaar sammelte über Jahre hinweg artenschutzrechtliche Daten insbesondere auch von der Art Schwarzstorch und mehreren Arten von Fledermäusen.
Zusätzlich fertigte die Anwaltskanzlei Armin Brauns eine rechtsgutachtliche Stellungnahme mit dem Ergebnis, dass der Windpark aus naturschutzrechtlicher und auch aus landschaftsschutzrechtlicher Sicht nicht genehmigungsfähig ist.
Im Frühjahr 2017 haben sich die Investoren zurückgezogen.

2017 – Heidenheim: Investoren nehmen von 2 Windparks Abstand

Im Jahr 2015 beantragte ein Stromkonzern aus Baden-Württemberg die Genehmigung für den Bau und Betrieb von insgesamt 21 Windkraftanlagen im Bereich des Landkreises Heidenheim (Baden-Württemberg) als Windpark Teichhau I und Teichhau II.
Im Auftrag einer Bürgeinitiative erstellte die Anwaltskanzlei Armin Brauns ein alle Themenbereiche umfassendes Rechtsgutachten mit dem Ergebnis, dass beiden Windparks Belange des Naturschutzes, des Landschaftsschutzes, des Denkmalschutzes und auch Belange betroffener Anwohner entgegenstehen. Die Bürgerinitiative hat im Verlauf des Genehmigungsverfahrens hervorragende Zuarbeit geleistet.
Das Landratsamt Heidenheim teilte am 9.6.2017 mit, dass 12 der Windkraftanlagen durch Verwaltungsbescheid des Landratsamtes abgelehnt wurden. Für die restlichen Anlagen hatten die Investoren bereits zuvor die Anträge zurückgenommen.

2017 – Nittendorf/Sinzing: Windpark Paintner Forst gestrichen; Windpark Sinzing fraglich …

Am Schnittpunkt der bayerischen Landkreise Kelheim und Regensburg beantragten im Jahr 2013 Investoren die Errichtung eines Windparks zum Teil in einem zusammenhängenden Waldgebiet. Die Anwaltskanzlei Armin Brauns war von einer anliegenden betroffenen Gemeinde bereits im Planverfahren zugezogen worden. Durch ein umfangreiches Zonierungskonzept sollte der Bau der Windkraftanlagen im bewaldeten Landschaftsschutzgebiet ermöglicht werden.
Durch massive Intervention auch der Anwaltskanzlei Armin Brauns konnte dieser massive Eingriff in das sensible Landschaftsschutzgebiet verhindert werden.