2017 – Abtsgemünd: Investor nimmt Abstand von Windkraftplanung

Im Bereich der Gemeinde Abtsgmünd (Ostalbkreises-Baden-Württemberg) beabsichtigte eine Investorin den Bau und den Betrieb eines Windparks.
Ein vom Windpark betroffenes und naturverbundenes Ehepaar sammelte über Jahre hinweg artenschutzrechtliche Daten insbesondere auch von der Art Schwarzstorch und mehreren Arten von Fledermäusen.
Zusätzlich fertigte die Anwaltskanzlei Armin Brauns eine rechtsgutachtliche Stellungnahme mit dem Ergebnis, dass der Windpark aus naturschutzrechtlicher und auch aus landschaftsschutzrechtlicher Sicht nicht genehmigungsfähig ist.
Im Frühjahr 2017 haben sich die Investoren zurückgezogen.