2018 – Zweibrücken (Rheinland-Pfalz) Stadtrat streicht Windkraftvorranggebiet

Die Stadt Zweibrücken (direkt an der Grenze zum Saarland) beabsichtigte mittels Sachlichem Teilflächennutzungsplan Windenergie zwei Konzentrationsflächen auszuweisen. Eine der beiden Flächen liegt in einem Waldgebiet mit besonders schützenswerter Flora und Fauna. Durch bewundernswerten Einsatz der örtlichen Bürgeinitiative und eines Naturschutzverbandes sowie der rechtlichen Beratung und Vertretung durch die Anwaltskanzlei Armin Brauns konnte der Stadtrat überzeugt werden, dieses in höchstem Maße schützenswerte Areal vor Windkraftnutzung zu verschonen.