2022 – Landkreis Tirschenreuth, Bay VGH lehnt Berufung Zulassung ab

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat einen Antrag auf Zulassung der Berufung eines Windkraftbetreibers abgelehnt. Die von der Anwaltskanzlei Armin Brauns vertretene Marktgemeinde hat gegen einen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbescheid geklagt und in erster Instanz vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht Regensburg Recht bekommen. Das Gericht erster Instanz hat die vom zuständigen Landratsamt erteilte Genehmigung aufgehoben mit der Begründung, die Vorgaben zur Prüfung naturschutzrechtlicher Belange des Bayerischen Windenergieerlasses seien nicht eingehalten worden. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat dieses Urteil nunmehr gestützt und auf die strikte Einhaltung der Prüfungsmethoden im naturschutzrechtlichen Verfahren hingewiesen.