2018 – Kreis Donau-Ries Investor stellt Pläne für Windpark ein

Seit 2013 bestanden verschiedene Planungen zum Bau von Windkraftanlagen im Bereich der Stadt Rain am Lech.
Bereits zu diesem Zeitpunkt bildete sich eine rührige Bürgeinitiative gegen die Planung und den Bau von Windkraftanlagen in diesem Bereich, unterstützt durch die Kanzlei Armin Brauns. Im Zusammenwirken konnte erreicht werden, dass im Bereich des Rainer Stadtteils Wallerdorf nunmehr keine Windräder gebaut werden. Der bisherige Investor hat Ende 2017 seine gestellten immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsanträge zurückgezogen.

2017 – Landkreis Osterholz: einstweiliges Verfahren erfolgreich, aufschiebende Wirkung wiederhergestellt, Vertretung Naturschutzverband

Der Landkreis Osterholz hat mit drei getrennten Genehmigungsbescheiden drei Windparks im Bereich Schwanewede genehmigt.
Hiergegen wurde durch die Anwaltskanzlei Armin Brauns im Auftrag eines Naturschutzverbandes Widerspruch erhoben und gleichzeitig gegen den angeordneten Sofortvollzug das einstweilige Verfahren durchgeführt. Mit Beschluss des Verwaltungsgerichts Stade vom 21.12.2017 ist das Gericht dem Antrag des Naturschutzverbandes gefolgt und hat die aufschiebende Wirkung wiederhergestellt. Zur Begründung wird unter anderem aufgeführt, dass die erforderliche Umweltverträglichkeitsprüfung fehlt. Daneben werden noch weitere Verfahrensfehler durch das Gericht angeführt.
Diese Entscheidung betrifft einen der drei Windparks. Hinsichtlich der beiden anderen Windparks wurde seitens der Investoren nach entsprechenden Widersprüchen des Umweltverbandes und den ebenfalls von der Anwaltskanzlei Armin Brauns vertretenen privaten Widerspruchsführern und Antragstellern im einstweiligen Verfahren auf die Ausnutzung der ausgesprochenen Genehmigungen verzichtet.

2017 – Kreis Viersen: einstweiliges Verfahren erfolgreich, aufschiebende Wirkung wieder hergestellt

Der Kreis Viersen (Nordrhein-Westfalen) hat mit Bescheid vom 30.12.2016 die Errichtung und den Betrieb von vier Windkraftanlagen genehmigt.
Verschiedene betroffene Bürger haben hiergegen, vertreten durch die Anwaltskanzlei Armin Brauns, Klage erhoben. Gegen den gleichzeitig vom Kreis angeordneten Sofortvollzug wurde parallel zur Klage in mehreren einstweiligen Verfahren beantragt, die aufschiebende Wirkung der Klagen wieder herzustellen.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat mit Beschlüssen vom 20.12.2017 die aufschiebende Wirkung wieder hergestellt.
Die privaten Kläger konnten sich insbesondere auf § 4 Abs. 1 S. 2 Umweltrechtsbehelfsgesetz berufen.
Das Verwaltungsgericht war der Ansicht, dass die der Genehmigung zugrunde liegende allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht verfahrensfehlerhaft durchgeführt worden war.

2017 – Stadt Merkendorf (Lkr. Ansbach): Berufung erfolgreich, Bescheid aufgehoben

Das Landratsamt Ansbach (Bayern) hat im August 2014 einen Windpark mit insgesamt vier Windkraftanlagen genehmigt.
Eine Stadtgemeinde, auf deren Gebiet eine der Windkraftanlagen erstellt werden sollte, hat hiergegen, vertreten durch die Anwaltskanzlei Armin Brauns, Klage erhoben. Die Klage wurde vor dem Verwaltungsgericht Ansbach abgewiesen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat aber dem gestellten Antrag auf Zulassung der Berufung stattgegeben
Der 22. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hat nach mündlicher Verhandlung nunmehr sowohl die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Ansbach als auch den Genehmigungsbescheid des Landratsamtes hinsichtlich dieser Anlage aufgehoben.
Maßgeblich waren unter anderem die Fragen der Anwendbarkeit des so genannten Helgoländer Papiers 2 (Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten) bereits im Jahr 2014, Fragen der Raumnutzung durch Rotmilane sowie fehlerhafte Methodik der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung.

2017 – Bachhaupten: Investor nimmt Antrag zurück

Im Kreis Sigmaringen (Baden-Württemberg) planten Investoren die Errichtung und den Betrieb von vier Windkraftanlagen des Typs Nordex 131 mit einer Gesamthöhe von ca. 200 m je Anlage und einer Nennleistung von 3,0 MW (Windpark Bachhaupten).
Für die ortsansässige Bürgeinitiative fertigte die Anwaltskanzlei Armin Brauns im Juli 2015 eine rechtsgutachterliche fachliche Stellungnahme zum Landratsamt. Neben den privaten Belangen betroffener Bürger wurde insbesondere die Verletzung naturschutzrechtlicher und artenschutzrechtlicher Belange gerügt.
Das zuständige Landratsamt hat daraufhin erneute vertiefende Prüfungen angeordnet.
Im Mai 2017 teilte das Landratsamt mit, dass die Investoren nunmehr den Antrag zurückgezogen haben. Der Fall wurde somit erfolgreich abgeschlossen.

2017 – Abtsgemünd: Investor nimmt Abstand von Windkraftplanung

Im Bereich der Gemeinde Abtsgmünd (Ostalbkreises-Baden-Württemberg) beabsichtigte eine Investorin den Bau und den Betrieb eines Windparks.
Ein vom Windpark betroffenes und naturverbundenes Ehepaar sammelte über Jahre hinweg artenschutzrechtliche Daten insbesondere auch von der Art Schwarzstorch und mehreren Arten von Fledermäusen.
Zusätzlich fertigte die Anwaltskanzlei Armin Brauns eine rechtsgutachtliche Stellungnahme mit dem Ergebnis, dass der Windpark aus naturschutzrechtlicher und auch aus landschaftsschutzrechtlicher Sicht nicht genehmigungsfähig ist.
Im Frühjahr 2017 haben sich die Investoren zurückgezogen.

2017 – Heidenheim: Investoren nehmen von 2 Windparks Abstand

Im Jahr 2015 beantragte ein Stromkonzern aus Baden-Württemberg die Genehmigung für den Bau und Betrieb von insgesamt 21 Windkraftanlagen im Bereich des Landkreises Heidenheim (Baden-Württemberg) als Windpark Teichhau I und Teichhau II.
Im Auftrag einer Bürgeinitiative erstellte die Anwaltskanzlei Armin Brauns ein alle Themenbereiche umfassendes Rechtsgutachten mit dem Ergebnis, dass beiden Windparks Belange des Naturschutzes, des Landschaftsschutzes, des Denkmalschutzes und auch Belange betroffener Anwohner entgegenstehen. Die Bürgerinitiative hat im Verlauf des Genehmigungsverfahrens hervorragende Zuarbeit geleistet.
Das Landratsamt Heidenheim teilte am 9.6.2017 mit, dass 12 der Windkraftanlagen durch Verwaltungsbescheid des Landratsamtes abgelehnt wurden. Für die restlichen Anlagen hatten die Investoren bereits zuvor die Anträge zurückgenommen.

2017 – Nittendorf/Sinzing: Windpark Paintner Forst gestrichen; Windpark Sinzing fraglich …

Am Schnittpunkt der bayerischen Landkreise Kelheim und Regensburg beantragten im Jahr 2013 Investoren die Errichtung eines Windparks zum Teil in einem zusammenhängenden Waldgebiet. Die Anwaltskanzlei Armin Brauns war von einer anliegenden betroffenen Gemeinde bereits im Planverfahren zugezogen worden. Durch ein umfangreiches Zonierungskonzept sollte der Bau der Windkraftanlagen im bewaldeten Landschaftsschutzgebiet ermöglicht werden.
Durch massive Intervention auch der Anwaltskanzlei Armin Brauns konnte dieser massive Eingriff in das sensible Landschaftsschutzgebiet verhindert werden.

2016 – Markt Mähring: Statt 10 Windkraftanlagen in 2 Windparks nur insgesamt 4 Anlagen

Der Markt Mähring sowie weitere Städte und Gemeinden des so genannten Stiftslandes im Landkreis Tirschenreuth (Oberpfalz) wurden durch die Anwaltskanzlei Armin Brauns vertreten. Über lange Jahre hinweg konnte das aus landschaftsschutzrechtlicher und naturschutzrechtlicher Sicht wertvolle Gebiet von Windkraftanlagen freigehalten werden.
Im Verlauf der letzten Jahre hat das zuständige Verwaltungsgericht eine andere Bewertung des Landschaftsschutzes vorgenommen, so dass es vermehrt zu immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsanträgen für Windkraftanlagen in diesem Bereich gekommen ist.
Dennoch ist es gelungen, beispielsweise für die Windparks Asch und Laub die Zahl der Anlagen von ursprünglich zehn auf vier zu reduzieren.
Bezüglich einer weiteren Anlage steht zu erwarten, dass aufgrund entgegenstehender massiver naturschutzrechtlicher Belange (intensive Raumnutzung durch Rotmilane) die Anlage vom Verwaltungsgericht abgelehnt wird.

2016 – Obing Lkr. Traunstein: Anlagen wurden durch Gemeinde, BI und Kanzlei Brauns verhindert

Im bayerischen Obing am Chiemsee (Landkreis Traunstein) sollten inmitten des Chiemgaus Windkraftanlagen errichtet werden.
Bereits im frühen Stadium der Planung und des Genehmigungsverfahrens hat sich die von der Anwaltskanzlei Armin Brauns vertretene Bürgerinitiative unterstützt durch die örtliche Gemeinde gegen das Vorhaben gewendet und dem für die Genehmigung zuständigen Landratsamt Zuarbeit geleistet.
Im Ergebnis konnten die Anlagen verhindert werden, so dass dieser Bereich des landschaftlich wertvollen Chiemgaus von Windkraftanlagen verschont bleibt.

2013 – Stadt Lauf: Versagung des gemeindlichen Einvernehmens vom BVerwG bestätigt

Zu der Stadt Lauf im bayerischen Mittelfranken gehört der historische Ortsteil Neunhof. Hierbei handelt es sich um eine im Mittelalter entstandene Siedlung. Von besonderer Bedeutung ist, dass inmitten des Ortes ein Schloss als Herrschaftssitz vorhanden, der Ort in seiner ursprünglichen fränkischen mittelalterlichen Form erhalten ist und aus Sicht des Denkmalschutzes als hoch schützenswert gilt.
Nachdem ein immissionsrechtlicher Genehmigungsantrag auf einer Anhöhe in direkter Sichtbeziehung zu der denkmalgeschützten Schlossanlage mit Ortschaft gestellt wurde, hat die Stadt Lauf, die das gemeindliche Einvernehmen versagt hatte, die Anwaltskanzlei Armin Brauns mit der Vertretung beauftragt.
Der Verwaltungsprozess, der sich über 3 Instanzen hinzog, konnte letztlich zu Gunsten der Stadt entschieden werden. Die Anlage wurde verhindert.

2012/13 – Rennertshofen/Burgmannshofen: Zivilklage zweier Betroffener Bürger wegen Impulshaltigkeit der WKA bis zum BGH erfolgreich

Zwei Familien aus dem Teilort Burgmannshofen der Gemeinde Marxheim an der Donau sahen sich durch eine ca. 680 m bzw. 700 m von den Wohnhäusern entfernt stehende Windkraftanlage des Typs Enercon E-82 massiv belastet und belästigt. Insbesondere klagten sie über die Impulshaltigkeit der Anlage, die nahezu in jedem Zimmer der jeweiligen Wohnhäuser wahrzunehmen war. Zeitweise war an Schlaf nicht zu denken.
Die beauftragte Anwaltskanzlei Armin Brauns bewirkte beim zuständigen Landgericht die Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen. Dieser kam zu dem Ergebnis, dass die Anlage impulshaltig ist und dementsprechend die auch im Genehmigungsbescheid vorgegebenen höchstzulässigen Nachtimmissionsrichtwerte nicht einzuhalten vermag. Das Landgericht urteilte zu Gunsten der Mandanten. Die von dem Betreiber der Anlage und der als Streithelferin beigezogenen Herstellerfirma bewirkte Berufung zum Oberlandesgericht und Revision zum Bundesgerichtshof blieb ohne Erfolg.

2012 – Tübingen: Windpark auf dem Rammert komplett durch BI und Kanzlei Brauns verhindert

Die Stadt Tübingen liegt am Fuße eines Bergrückens namens „Rammert“. Nach dem Willen der Stadt sollten auf diesem Bergrücken mindestens drei Windkraftanlagen entstehen.
Besorgte Bürger und Anlieger beauftragten die Anwaltskanzlei Armin Brauns mit der Vertretung. Mit Hilfe der Bürger konnte in einer rechtsgutachterlichen Stellungnahme nachgewiesen werden, dass der Bereich der vorgesehenen Vorrangfläche intensiv durch windkraftrelevante artengeschützte Vogelarten (insbesondere Rotmilane) genutzt wird.
Hinzu kam, dass sich der Standort nicht als windhöffig erwiesen hat.
Die Windkraftanlagen konnten deshalb wirksam verhindert werden.