2018-Pfettrach, LK Landshut: VG Regensburg stoppt im Eilverfahren Bau von Windkraftanlage

Das Landratsamt Landshut erteilte im Jahr 2014 einer Windpark-Gesellschaft die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von zwei Windenergieanlagen bei Pfettrach im Landkreis Landshut.

Der jetzige Investor beantragte im Wege einer „unwesentlichen Änderung“ nach § 15 BImSchG die Zustimmung des Landratsamtes zum Bau einer Windkraftanlage mit zwar der gleichen Gesamthöhe aber mit einem Rotordurchmesser von 140 m statt 100 m und einer weitaus höheren Leistung. Insgesamt soll ein komplett anderer Anlagentyp gebaut werden.

Das Landratsamt Landshut hat dies im Wege des § 15 BImSchG erlaubt. Hiergegen wendet sich ein anerkannter Naturschutzverband, vertreten durch die Anwaltskanzlei Armin Brauns. Der Baukran wurde bereits errichtet und die Anlagenteile angeliefert. Aufgrund eines Antrags der Kanzlei auf Herstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage verbunden mit einem Hängebeschluss/einer Zwischenverfügung hat das Verwaltungsgericht Regensburg am 6.11.2018 die Fortführung der Arbeiten an der Windkraftanlage untersagt.