2020 – Bebauungsplan Nachbargemeinde – Konzentrationsfläche für Windenergie – vom OVG NRW für unwirksam erklärt

Die von der Anwaltskanzlei Armin Brauns vertretene Stadt im Landkreis Düren hat in einem Normenkontrollverfahren vor dem OVG NRW am 30.1.2020 erreicht, dass der Bebauungsplan der Nachbargemeinde (Ausweisung von Konzentrationsflächen zur Nutzung der Windenergie) für unwirksam erklärt wurde. Das OVG NRW hat hierzu ausgeführt, dass sowohl formelle Fehler als auch Abwägungsfehler bezüglich der städtebaulichen Belange der von uns vertretenen Stadt zur Unwirksamkeit der Bebauungsplanung geführt haben.