2016 – Markt Mähring: Statt 10 Windkraftanlagen in 2 Windparks nur insgesamt 4 Anlagen

Der Markt Mähring sowie weitere Städte und Gemeinden des so genannten Stiftslandes im Landkreis Tirschenreuth (Oberpfalz) wurden durch die Anwaltskanzlei Armin Brauns vertreten. Über lange Jahre hinweg konnte das aus landschaftsschutzrechtlicher und naturschutzrechtlicher Sicht wertvolle Gebiet von Windkraftanlagen freigehalten werden.
Im Verlauf der letzten Jahre hat das zuständige Verwaltungsgericht eine andere Bewertung des Landschaftsschutzes vorgenommen, so dass es vermehrt zu immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsanträgen für Windkraftanlagen in diesem Bereich gekommen ist.
Dennoch ist es gelungen, beispielsweise für die Windparks Asch und Laub die Zahl der Anlagen von ursprünglich zehn auf vier zu reduzieren.
Bezüglich einer weiteren Anlage steht zu erwarten, dass aufgrund entgegenstehender massiver naturschutzrechtlicher Belange (intensive Raumnutzung durch Rotmilane) die Anlage vom Verwaltungsgericht abgelehnt wird.

2016 – Obing Lkr. Traunstein: Anlagen wurden durch Gemeinde, BI und Kanzlei Brauns verhindert

Im bayerischen Obing am Chiemsee (Landkreis Traunstein) sollten inmitten des Chiemgaus Windkraftanlagen errichtet werden.
Bereits im frühen Stadium der Planung und des Genehmigungsverfahrens hat sich die von der Anwaltskanzlei Armin Brauns vertretene Bürgerinitiative unterstützt durch die örtliche Gemeinde gegen das Vorhaben gewendet und dem für die Genehmigung zuständigen Landratsamt Zuarbeit geleistet.
Im Ergebnis konnten die Anlagen verhindert werden, so dass dieser Bereich des landschaftlich wertvollen Chiemgaus von Windkraftanlagen verschont bleibt.

2013 – Stadt Lauf: Versagung des gemeindlichen Einvernehmens vom BVerwG bestätigt

Zu der Stadt Lauf im bayerischen Mittelfranken gehört der historische Ortsteil Neunhof. Hierbei handelt es sich um eine im Mittelalter entstandene Siedlung. Von besonderer Bedeutung ist, dass inmitten des Ortes ein Schloss als Herrschaftssitz vorhanden, der Ort in seiner ursprünglichen fränkischen mittelalterlichen Form erhalten ist und aus Sicht des Denkmalschutzes als hoch schützenswert gilt.
Nachdem ein immissionsrechtlicher Genehmigungsantrag auf einer Anhöhe in direkter Sichtbeziehung zu der denkmalgeschützten Schlossanlage mit Ortschaft gestellt wurde, hat die Stadt Lauf, die das gemeindliche Einvernehmen versagt hatte, die Anwaltskanzlei Armin Brauns mit der Vertretung beauftragt.
Der Verwaltungsprozess, der sich über 3 Instanzen hinzog, konnte letztlich zu Gunsten der Stadt entschieden werden. Die Anlage wurde verhindert.

2012/13 – Rennertshofen/Burgmannshofen: Zivilklage zweier Betroffener Bürger wegen Impulshaltigkeit der WKA bis zum BGH erfolgreich

Zwei Familien aus dem Teilort Burgmannshofen der Gemeinde Marxheim an der Donau sahen sich durch eine ca. 680 m bzw. 700 m von den Wohnhäusern entfernt stehende Windkraftanlage des Typs Enercon E-82 massiv belastet und belästigt. Insbesondere klagten sie über die Impulshaltigkeit der Anlage, die nahezu in jedem Zimmer der jeweiligen Wohnhäuser wahrzunehmen war. Zeitweise war an Schlaf nicht zu denken.
Die beauftragte Anwaltskanzlei Armin Brauns bewirkte beim zuständigen Landgericht die Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen. Dieser kam zu dem Ergebnis, dass die Anlage impulshaltig ist und dementsprechend die auch im Genehmigungsbescheid vorgegebenen höchstzulässigen Nachtimmissionsrichtwerte nicht einzuhalten vermag. Das Landgericht urteilte zu Gunsten der Mandanten. Die von dem Betreiber der Anlage und der als Streithelferin beigezogenen Herstellerfirma bewirkte Berufung zum Oberlandesgericht und Revision zum Bundesgerichtshof blieb ohne Erfolg.

2012 – Tübingen: Windpark auf dem Rammert komplett durch BI und Kanzlei Brauns verhindert

Die Stadt Tübingen liegt am Fuße eines Bergrückens namens „Rammert“. Nach dem Willen der Stadt sollten auf diesem Bergrücken mindestens drei Windkraftanlagen entstehen.
Besorgte Bürger und Anlieger beauftragten die Anwaltskanzlei Armin Brauns mit der Vertretung. Mit Hilfe der Bürger konnte in einer rechtsgutachterlichen Stellungnahme nachgewiesen werden, dass der Bereich der vorgesehenen Vorrangfläche intensiv durch windkraftrelevante artengeschützte Vogelarten (insbesondere Rotmilane) genutzt wird.
Hinzu kam, dass sich der Standort nicht als windhöffig erwiesen hat.
Die Windkraftanlagen konnten deshalb wirksam verhindert werden.